Ein Plan zur Verbesserung der Lage der gesammten Menschheit

Thomas Paine · 1797 · Sachbuch, Politik


Das Werk
Deutscher Titel: Ein Plan zur Verbesserung der Lage der gesammten Menschheit
Autor(en): Thomas Paine
Originaltitel: Agrarian Justice
Originalsprache: englisch
Erstveröffentlichung: 1797
Schlagwörter: Grundeigentum, Erbschaft, Rente, Ausgleich
Sachgebiete: Sachbuch, Politik
Greifbare Ausgabe
Verlag: Penguin


Umfang dieser Ausgabe: 128 Seiten
ISBN: 9780141018904
Verweise


Agrarian Justice ist die 1797 erschienene Flugschrift von Thomas Paine über einen Ausgleich für das verlorene Gemeineigentum am Boden. Paine hatte den Text im Winter 1795 und 1796 verfasst und zunächst zurückgehalten; eine Predigt des Bischofs Richard Watson über die göttliche Weisheit in der Einrichtung von Arm und Reich trieb ihn zur Veröffentlichung. Armut, so die Kernthese, sei kein Naturzustand, sondern eine Folge des zivilisierten Lebens, das den Boden in Privateigentum verwandelt habe. Die deutsche Erstübertragung erschien 1798 in Neustrelitz als Ein Plan zur Verbesserung der Lage der gesammten Menschheit. Die greifbare englische Taschenbuchausgabe bindet den Text mit Common Sense.

Inhalt

Paine schreibt gegen die Behauptung, Arm und Reich seien von Gott so eingerichtet, und gegen die romantische Umkehr in einen Naturzustand, der die Vorteile von Ackerbau, Künsten und Manufakturen auslöschte. Im natürlichen, unbebauten Zustand sei das Land Gemeingut der Menschheit gewesen. Jäger, Hirten und, wie Paine liest, auch das Alte Testament kannten kein individuelles Grundeigentum. Mit der Kultivierung werde die Verbesserung des Bodens, die dem Bearbeiter gehört, vom Boden selbst ununterscheidbar; so entstehe Privateigentum als Notwendigkeit und zugleich als Enteignung aller, die keinen Anteil behalten. Die Kultivierung sei der größte Segen und die größte Geißel: sie ernähre mehr Menschen und beraube viele jeder bedingungslosen Lebensgrundlage.

Die Behauptung wird zu einem Finanzplan. Wer bebauten Boden besitzt, schuldet der Allgemeinheit eine Grundmiete, weil er aus dem Gemeingut genommen hat. Paine will keine Almosen, sondern ein Recht, das er landwirtschaftliche Gerechtigkeit nennt, nicht Agrarrecht. Die lebenden Nutznießer trifft zunächst keine Schuld; schuldig werden sie, wenn sie ein Ausgleichssystem verweigern. Erhoben werden soll eine Erbschaftsteuer von zehn vom Hundert auf direkte, höher auf entfernte Erbschaften, im Augenblick des Übergangs, weil der Erblasser nichts gibt und der Erbe nichts zahlt. Aus dem Fonds sollen jährlich zehn Pfund an jede Person über fünfzig und fünfzehn Pfund einmalig an jede Frau und jeden Mann mit einundzwanzig Jahren fließen, der Rest an Lahme und Blinde. Zum Vergleich: ein Landarbeiter verdiente um 1795 bei ständiger Beschäftigung etwa dreiundzwanzig Pfund im Jahr. Paine schätzte das englische Aufkommen auf 5,7 Millionen Pfund.

Unsicher wird die Schrift, wo Naturrecht und Rechenexempel ineinanderliegen. Der Naturzustand ist angenommen, nicht ethnographisch belegt; die Unmöglichkeit, Verbesserung und Boden zu trennen, trägt die ganze Konstruktion. Paine weiß, dass erst Revolutionen der Regierung solche Rechte denkbar gemacht haben, und spricht die Gegenwart frei, solange sie handelt. Gegner haben den Plan als Angriff auf das Erbrecht gelesen, Anhänger als Vorläufer von Grundrente und späterem bedingungslosen Grundeinkommen. Der Ton ist der der aufklärerischen Flugschrift: klar, rechnerisch, ohne die Vertragstheorie von Vom Gesellschaftsvertrag. Die Grenze, die Paine zieht – Eigentum ja, Enteignung des Gemeinanteils nein –, ist eine Politik des Ausgleichs, keine Aufhebung des Besitzes.

Einordnung

Die Schrift steht am Ende von Paines politischer Trilogie nach Common Sense und den Rechten des Menschen und verschiebt die Revolution von der Verfassung auf den Boden. Nachbarschaft hat sie zu John Lockes Arbeitstheorie in den Zwei Abhandlungen über die Regierung, die Paine umkehrt: nicht die Arbeit begründet unbeschränktes Eigentum, sondern die Arbeit am Gemeingut begründet eine Schuld. Die nordamerikanische Sozialverwaltung hat in der Flugschrift einen frühen Vorschlag der Altersrente erkannt. Das Missverständnis liegt darin, hier bereits das heutige Grundeinkommen oder eine bloße Armenpflege zu sehen; Paine fordert ein Recht aus ursprünglichem Mitbesitz.

Geblieben ist der Satz, dass der unbebaute Boden allen gehörte und der bebaute Ausgleich schuldet. Wer über Erbschaftsteuer, Grundrente und die Rechtfertigung des Eigentums spricht, spricht hinter dieser Flugschrift oder gegen sie. Der englische Text ist kurz und scharf; die deutsche Übertragung von 1798 hat ihn ins revolutionäre Publikum der Zeit getragen.

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