Eine Verteidigung des Anarchismus
| Das Werk | |
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| Deutscher Titel: | Eine Verteidigung des Anarchismus |
| Autor(en): | Robert Paul Wolff |
| Originaltitel: | In Defense of Anarchism |
| Originalsprache: | englisch |
| Erstveröffentlichung: | 1970 |
| Schlagwörter: | Anarchismus, Autonomie, Autorität, Staat |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Politik |
| Greifbare Ausgabe | |
| Verlag: | Büchse der Pandora
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| Umfang dieser Ausgabe: | 140 Seiten |
| ISBN: | 9783881780317 |
| Verweise | |
Eine Verteidigung des Anarchismus (englisch In Defense of Anarchism) ist das 1970 bei Harper & Row erschienene politisch-philosophische Hauptwerk von Robert Paul Wolff. Die deutsche Übersetzung kam 1979 bei der Büchse der Pandora in Wetzlar heraus; die englische Ausgabe liegt in mehreren Auflagen vor, später bei der University of California Press. Wolff, Kant-Kenner und Lehrer in den Vereinigten Staaten, behauptet, dass kein Staat ein Recht zu herrschen besitzen kann, weil Autorität und moralische Selbstgesetzgebung einander ausschließen. Das schmale Buch ist seither ein maßgeblicher Text der philosophischen Anarchie. Es zählt, weil es den Anarchismus aus einem Begriff, nicht aus einer Empörung ableitet.
Inhalt
Wolff schreibt gegen die selbstverständliche Legitimität des Staates. Autonomie im Sinne Immanuel Kants heißt, sich selbst das Gesetz zu geben und nicht dem Willen eines anderen zu gehorchen. Politische Autorität heißt umgekehrt, dem Gesetz zu folgen, weil es das Gesetz ist, nicht weil es gerechtfertigt wäre. Wer beides ernst nimmt, kann nicht beides haben. Wolff setzt den Rechtspositivismus voraus: die Pflicht gegenüber dem Staat soll ohne moralische Klausel gelten, allein aus der Quelle des Gesetzes. Eine solche Pflicht, sagt er, lässt sich nicht aus der Autonomie ableiten. Der Begriff einer Herrschaft von Rechts wegen sei leer, sobald man den Menschen als vernünftiges Wesen nimmt, das jede Weisung selbst prüfen muss.
Das zweite Kapitel prüft den naheliegenden Ausweg: dass die Bürger die Gesetze selbst machen. Die einhellige unmittelbare Demokratie wäre mit Autonomie verträglich, scheitert aber an der Vielheit und an der Schwierigkeit, in komplexen Gesellschaften jeden Akt gemeinsam zu setzen. Die Wahl eines nicht absetzbaren Souveräns gibt die Autonomie auf; die Herrschaft der Mehrheit opfert die der Minderheit. Selbst wenn die Mehrheit das gemeinsame Beste wollte, wäre nicht gewiss, dass sie es trifft. Wolff erwägt technische Hilfen – Abstimmungen in jedem Haushalt – und bleibt unbefriedigt. Ein Staat wäre legitim, wenn alle einhellig Gehorsam versprächen; einen moralischen Grund, dies zu versprechen, findet er nicht. Also bleibt die Prüfung im Einzelfall: man befolgt eine Weisung, weil sie richtig ist, nicht weil sie staatlich ist. Das dritte Kapitel skizziert ein Zusammenleben ohne Herrschaft: freiwilliges Militär, wirtschaftliche Dezentralisierung, geteilte Überzeugungen statt Befehl.
Das Buch wird unsicher, wo die begriffliche Unmöglichkeit und die tatsächliche Unmöglichkeit ineinanderlaufen. Harry Frankfurt hat einen Widerspruch notiert: Wolff räumt der vertragsgestützten Demokratie Legitimität ein und bestreitet sie zugleich jedem Staat. Rex Martin hat gefragt, ob »kann nicht« begrifflich oder faktisch gemeint sei. Karl Graf Ballestrem wandte ein, Kant selbst habe Autonomie und Staatsautorität nicht als absolute Gegensätze gedacht; dass das Gewissen im Konflikt prüft, heiße nicht, dem Staat von vornherein jedes Recht abzusprechen. Jeffrey Reiman antwortete 1972 mit einer eigenen Verteidigung der politischen Philosophie. Wolff selbst erklärte sich unzufrieden mit seinen Folgerungen und unwillig, sie im Leben vollständig anzunehmen – ein Geständnis, das anarchistische Leser irritiert hat. Der Ton ist der der analytischen Abhandlung, klar und schulmäßig, näher an der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten als an der Flugschrift. Die Grenze, die er zieht – keine Pflicht zum Gehorsam als solchem –, ist eine Probe des Begriffs, kein Programm der Straße.
Einordnung
Das Buch hat die akademische Debatte über politische Verpflichtung stärker bewegt als die anarchistischen Bewegungen. Murray Rothbard und andere wirtschaftsliberale Anarchisten lasen es zustimmend, was Wolff schockierte. Neben Kant, Jean-Jacques Rousseau und der Vertragstheorie steht es als der Versuch, den Staat an der Autonomie scheitern zu lassen, statt an der Ungerechtigkeit seiner Gesetze. Die Kritik hat den Text seither als apriorischen Anarchismus oder, milder, als Kritik bestehender Staaten gelesen.
Geblieben ist die Zumutung, jedes Gesetz daraufhin zu prüfen, ob es bindet, weil es richtig ist, nicht weil es gilt. Wer nach 1970 über Gehorsam, Legitimität und philosophischen Anarchismus spricht, spricht hinter diesem Band oder gegen ihn. Die Wetzlarer Ausgabe hat den schulischen Atem bewahrt; er ist älter geworden und in der Pflichtendebatte nicht erledigt. Dass Wolff seine Folgerung selbst nicht leben wollte, gehört zur Geschichte des Textes.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
